Erhöhte Infektionszahlen:

Ab dem 19. Oktober 2020 gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat deshalb die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen, die ab dem 19. Oktober in Kraft treten, können Sie hier abrufen.

Welche neuen Regelungen es für unsere Schule gibt, finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Es gilt ab sofort eine generelle Maskenpflicht. Dies betrifft den Aufenthalt im gesamten Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auch während des gesamten Unterrichts.
Die Masken müssen passen, werden über Mund und Nase getragen und dürfen nicht verrutschen!

Bei Ankunft an der Schule begeben sich alle Schülerinnen und Schüler sofort in ihr Klassenzimmer. Ein Aufenthalt auf dem Pausenhof, im Foyer, der Aula oder den Fluren ist nicht gestattet! Die Toilettenzeiten müssen genau eingehalten werden.

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