Hygienehinweise für Schulen

Die vorliegenden Hinweise dienen als Ergänzung zu dem von der einzelnen Schule erstellten Hygieneplan.

In der Regel verfügen Schulen nach § 36 i.V.m. § 33
Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen einrichtungspezifischen Hygieneplan, in dem
die wichtigsten Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind, um durch ein
hygieneorientiertes Verhalten und ein gesundheitsförderliches Umfeld zur Gesundheit
der Schülerinnen und Schüler und aller an der Schule Beteiligten beizutragen.

Hier können Sie das Dokument des Kultusministeriums herunterladen.

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