Selbsttests an unserer Schule ab dem 19.04.2021

Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, soll in Stadt- und Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht auch an unserer Schule.

In den Dokumenten, die Sie hier herunterladen können, finden Sie die Informationen zu den Testungen. Bitte beachten Sie auch die Einwilligung der Sorgeberechtigten in die Testungen.

Informationen zur Selbsttestung

Anschreiben an die Eltern

Informationen und Einverständniserklärung

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