Notfallbetreuung während der Schließzeit der Schulen

Der Kreis der Eltern, die ab dem 27. April für ihre Kinder die Notbetreuung an unserer Schule in Anspruch nehmen können, hat sich erweitert.

Beschäftigte in kritischer Infrastruktur können auf eine Notbetreuung ihrer Kinder bis einschließlich Klasse 7 zurückgreifen, wenn sie als alleinerziehendes Elternteil oder beide Erziehungsberechtigte in kritischen Infrastrukturen gemäß Corona-Verordnung tätig sind.

Ab dem 27. April können auch alle Kinder die erweiterte Notbetreuung an der Schule in Anspruch nehmen, bei denen

  1. beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben (das heißt, die nicht von Zuhause aus arbeiten können)
  2. beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten
  3. kein anderweitiges Betreuungsangebot ermöglicht werden kann.

Das Antragsformular für die Notbetreuung finden Sie hier.

Das Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nícht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen lnfrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

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